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Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht
Beratung und Rechtsbeistand in Ihrer Anwaltskanzlei

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Zollstrafecht und Zollrecht. Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts vertreten wir sowohl Unternehmen und Unternehmensleitungsorgane als auch Privatpersonen.

Langjährige Erfahrung, Kompetenz und Engagement prägen unsere Arbeitsweise. Die Beratung und Verteidigung der Unternehmen und Privatpersonen in allen wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten sowie die rechtliche Begleitung in strafrechtlichen Unternehmensfragen wird zuverlässig übernommen. In unserer spezialisierten Anwaltskanzlei sind Sie in den besten Händen.

Sie benötigen einen Rechtsbeistand oder haben Fragen zum Thema Wirtschafs- & Unternehmensstrafrecht?

Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Der rechtliche Beistand in Nürnberg, unverzichtbar und zuverlässig

Bei den meisten Rechtsproblemen sind Unternehmen und Unternehmensleitungsorgane schnell überfordert. Dann ist anwaltliche Hilfe gefragt. Dies gilt sowohl bei Ad-hoc Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Vermögensarresten. In schwerwiegenden Fällen kann es auch zu Verhaftungen der Unternehmensleitungsorgane kommen, bei denen wir kompetent einschreiten.

Für Unternehmen sind wir die erste Anlaufstelle, wenn es um Vorwürfe im Bereich Bestechung und Korruption von Amtsträgern aber auch im geschäftlichen Verkehr geht. Häufig betreuen wir auch sogenannte „Internal Investigations“, um im Rahmen von Compliance-Anforderungen das Unternehmen zu schützen.

Große auch international tätige Unternehmen vertrauen uns im Bereich des Kapitalmarktstrafrechts, wenn diese und/oder ihre Mitarbeiter diesen strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sind.

Mittelständische Unternehmen vertrauen uns auch bei den strafrechtlichen Vorwürfen von Schwarzarbeit oder bei unzureichender Ausgestaltung von Arbeitnehmerüberlassung.

Im Bereich der Bankenverfahren werden wir tätig z. B. bei dem Vorwurf der Untreue bei der Kreditvergabe.
Ein Großteil der Vorwürfe betrifft auch den Bereich der Insolvenzverschleppung.

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Aber auch bei Betriebsunfällen aller Art stehen wir dem Unternehmen kompetent und in Abstimmung mit den Versicherungen zur Seite. Wir vertreten dabei entweder das Unternehmen selbst oder auch den schadensverursachenden Mitarbeiter und führen so Lösungen herbei.

Sollten bei Durchsuchungen mehrere Anwälte tätig werden müssen, arbeiten wir mit befreundeten Kanzleien eng zusammen und werden auch gegenseitig von diesen empfohlen.

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Nürnberg, wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre individuelle Beratung!


Das erwartet Sie hier im Umkreis

Nürnberg (fränkisch Nämberch) ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Mittelfranken des Freistaats Bayern. Mit über 500.000 Einwohnern ist sie die zweitgrößte Stadt Bayerns und bildet zusammen mit ihren Nachbarstädten Fürth, Erlangen und Schwabach ein Ballungsgebiet, in dem etwa 1,2 Millionen Menschen leben und welches sowohl das wirtschaftliche als auch das kulturelle Zentrum der Metropolregion Nürnberg mit 3,5 Millionen Einwohnern sowie Frankens ist.

Nachbargemeinden

Die Stadt Nürnberg grenzt an folgende Städte, Gemeinden und gemeindefreien Gebiete (beginnend im Norden, dem Uhrzeigersinn folgend):
Erlangen (kreisfreie Stadt), Neunhofer Forst, Kraftshofer Forst und Erlenstegener Forst (Landkreis Erlangen-Höchstadt), Schwaig bei Nürnberg, Laufamholzer Forst, Zerzabelshofer Forst, Forsthof, gemeindefreies Gebiet Fischbach, Feuchter Forst und Feucht (alle Landkreis Nürnberger Land), Wendelstein und Forst Kleinschwarzenlohe (Landkreis Roth), Schwabach (kreisfreie Stadt), Rohr (Landkreis Roth), Stein und Oberasbach (Landkreis Fürth) sowie Fürth (kreisfreie Stadt).